Responsives Bild

Opferentschädigungsgesetz OEG

Opferentschädigung - warum

Der Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes ist es, die Betroffenen finanziell zu entschädigen, wenn sie Opfer einer Gewalttat geworden sind oder durch sonstige kriminelle Handlungen in bestimmter Weise geschädigt wurden. Im Grunde handelt es sich um eine Art Schadenersatz dafür, dass der Staat seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden vermochte, den Betroffenen vor Straftaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen.

Die grundlegende Bestimmung aus dem Opferentschädigungsgesetz - OEG - lautet wie folgt:

Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitlichen Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

Opferentschädigung - wer kann Ansprüche stellen

Zunächst natürlich die unmittelbar vom Angriff betroffene Person selbst.

Andere Personen, die im Rahmen eines solchen Angriffs eher zufällig mit geschädigt werden.

Nothelfer, also Menschen, die der angegriffenen Person Hilfe leisten wollen und dabei selbst Schäden erleiden.

Opferentschädigung - welche Leistungen gibt es

Hauptsächlich Geldleistungen in Form von Rente, Berufsschadensausgleich, Versorgungskrankengeld (bei schädigungsbedingter Arbeitsunfähigkeit), Übernahme von Heilbehandlungskosten. - Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig.

Opferentschädigung - typische Fälle

Körperverletzung in jedweder Form, vor allem auch Fälle häuslicher Gewalt, sexuelle Übergriffe.

Autor: Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Startseite